Rotkäppchen - wie es der Psychologe erzählt       -lupus freudicus

Der vorliegende Fall, mit dem sich bereits namenhafte Psychologen beschäftigten, zeigt einmal mehr, welchen enormen Einfluß frühkindliche Prägungen auf die spätere Selbstfindung innerhalb der Gesellschaft haben.

Das 9jährige Mädchen, mit dem alles begann, hatte den Fetisch einer Roten Kappe zu eigen, die sie ständig trug und ihr so den Spitznamen Rotkäppchen einbrachte. Um ihre Handlungsmuster besser verstehen zu können, muß gesagt werden, daß sie nach dem frühen Tod ihres Vaters als Einzelkind von ihrer Mutter in eine Ersatzrolle geschoben wurde, mit der sie altersmässig überfordert war. Da ihr außerdem ein gesundes Leitbild zur eigenen Identitätsfindung fehlte, wurde bereits im Alter von ca. 5 Jahren die Grundlage zu einem hysterisch-depressiven Wesen geschaffen.

Eines Tages beauftragte ihre Mutter Rotkäppchen, der hypochondrischen Großmutter, die durch ihr psychosomatisch bedingtes Hüftleiden so gut wie ans Bett gefesselt war, die täglichen Psychopharmaka zu bringen. Rotkäppchen, deren Unfähigkeit Bedürfnisspannen zu ertragen der Mutter unterbewusst durchaus bekannt war, wurde von ihr aufgefordert, sich nicht von ihrer Wunschbesessenheit und dem Drang zur Sofortbefriedigung überwältigen zu lassen, sondern auf direktem Wege zur Hütte der Großmutter zu gehen. Rotkäppchen gehorchte auch, bis sie einem großen, ungepflegten Wolf begegnete. In ihrer vorpubertären Naivität erkannte sie seinen äußerst stark erlebten Impuls zur Überkompensation von Aggressivität nicht.

Er schlug vor, der Großmutter einen Strauss Blumen von der nahegelegenen Wiese zu pflücken, denn als allgemeingesellschaftliches Symbol für Zuneigung würde dieser vielleicht die Angst der alten Frau mildern, nicht wirklich geliebt zu werden.

Als das naive Mädchen begann, gemäß ihrer persönlichen Farbpräferenzen Blumen auszuwählen, machte sich der Wolf auf den Weg zur Großmutter und sein aggressives Energiepotential entlud sich spontan, indem er die alte Frau auf der Stelle fraß. Als Rotkäppchen die Hütte betrat, bemerkte sie - als Selbstschutz bereits abgestumpft im Umgang mit der kränkelnden Frau - keinerlei Veränderung. Lediglich einige unwesentliche Äußerlichkeiten wurden ihr intuitiv bewusst und so fragte sie:
"Großmutter, warum hast Du so große Augen ?"
"Damit ich Deine Körpersprache besser analysieren kann."
"Aber Großmutter, warum hast Du so große Ohren ?"
"Damit ich Deine Ängste besser verstehen kann."
"Und - warum hast Du so einen großen Mund ?"
"Damit ich Dir bessere Tips für Deine Ich-Findung geben kann."
Mit diesen Worten verschlang der Wolf das Mädchen und fiel alsbald in einen traumlosen Schlaf.

Nun ereignete es sich zur selben Zeit, daß S. Freud dem Ursprung des Über-Ichs auf der Spur war, den er ganz in der Nähe dieser Hütte vermutete. Als er das laute Schnarchen des Wolfes hörte, fühlte er sofort, daß nur ein Wesen mit einer starken schizoiden Ausprägung solche Töne von sich geben könne. Immer auf der Suche nach aussagekräftigen Beispielfällen für sein neues Buch betrat er die Hütte, weckte vorsichtig den Wolf und versprach ihm 50 kostenlose Therapiestunden, wenn er ihm seine Lebensgeschichte erzählte.

Das nun Folgende ist ein erschreckendes Beispiel für die Auswirkungen intrafamiliärer Spannungen auf die Entwicklung eines Welpen.

Als Kleinstwolf von nur wenigen Wochen verließ sein Vater das Rudel und die Mutter begann ein Verhältnis mit einem gefürchteten Pittbul Terrier aus Hannovers Innenstadt. Dessen rauhe, um nicht zu sagen, brutalen Umgangsformen gegenüber den Welpen beeinflussten deren zart-sensibles Gefühlsleben nachhaltig. Da sie in der Folgezeit nicht die benötigte Atmosphäre der Geborgenheit fanden, um ein Urvertrauen in das Leben zu entwickeln, blieb die allererste Du-Findung aus und es entstand ein tiefes Mißtrauen gegen die Welt sowie das permanente Gefühl, sich zur Wehr setzten zu müssen. Die latente Unfähigkeit, adäquat zu kommunizieren verhinderte die spätere psychosoziale Selbstfindung.

Nach zwei gescheiterten Hypnoseversuchen, mehreren Zeichnungen und einem sehr intensiven Gespräch gelang es dem Meister der Psychoanalyse jedoch, das so lange vor der Umwelt versteckte, mitfühlende Ich des Wolfes anzusprechen und dieser übergab sich gerade noch rechtzeitig, um Rotkäppchen und seine Großmutter lebend herauszuwürgen.

Da Freud unmöglich alle drei Personen betreuen konnte - immerhin waren traumatische Folgen zu erwarten - holte er schnell einige Kollegen zur Stelle, um eine persönliche Betreuung während und nach dem Abklingen des akuten Schockzustandes zu gewährleisten.

Eine mehrjährige Therapie ermöglichte es Rotkäppchen und seiner Großmutter schließlich, ihre Klaustrophobie zu überwinden. Der verkannte und mißverstandene Wolf allerdings konnte mit seinen Schuldgefühlen nicht leben. Auch eine stationäre Behandlung hinderte ihn nicht daran, beim ersten Freigang aus seiner Kammer dem letztlich auf Selbstvernichtung ausgerichteten Todestrieb nachzugeben und sich in den klinikeigenen Brunnen zu stürzen.

                 Rotkäppchen - wie es der Jurist erzählt                lupus juristicus

Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.

Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor den allgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!

Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.

Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).

Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).

Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.

Dem Vernehmen nach soll Rotkäppchen später mit dem Jäger die Ehe eingegangen sein, beide sollen die Großmutter zu sich genommen haben.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.